LEISTUNGEN
Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder
verkaufen, mieten oder pachten?
Wir sind ihr kompetenter Partner im Immobilienbereich
Beim Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie mit unseren Stärken wie
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Marktanalyse, durch professionelle Einschätzung der aktuelle Marktgegebenheiten
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Bewerbung Ihrer Immobilie mit unterschiedlichen Verkaufstools - wie unterschiedliche Internetportale, Transparente, Open Day, etc.
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Individuell für Ihr Objekt abgestimmte Vermarktungsmaßnahmen
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Flexible und rasche unverbindliche Bewertung und Termingestaltung
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professionelle Video und Fotoerstellung
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virtuelles Home Staging und Beratung
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Übernahme aller Behördenwege zur Vervollständigung der Verkaufsunterlagen
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komplete Abwickelung aller Verkaufsschritte
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Unterstützung bei Finanzierung, Notar oder Anwaltssuche
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digitales Bieterverfahren beim Verkauf ihrer Immobilie ist auf Wunsch möglich
Beim Kauf einer Immobile - Volle Unterstützung
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wir stehen Ihnen bei der Suche der passenden Immobile mit Rat und Tat zur Seite
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Flexible und rasche unverbindliche Besichtigung
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Engl Realitäten GmbH begleitet Sie vom Kauf-/Mietangebot, bei Wunsch zum Notar- und Übergabetermin (Unterstützung bei der Notarauswahl)
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Bei Finanzierungsbedarf unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten günstigen Lösungen mit unseren Finanzierungsexperten
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wie z.B. Begleitung gehörloser Interessenten durch Dolmetscher
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Notar oder Anwaltssuche
VOLLER SERVICE - KEINE SORGEN - ENGL PLUS SERVICE
Ihre Immobilienentscheidung in guten Händen
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie u.a. das kostenlose ENGL PLUS SERVICE
NEBENKOSTEN KAUF IN ÖSTERREICH:
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Grunderwerbssteuer 3,5%
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Eintragung Grundbuch 1,1%
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Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif )
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Vermittlungshonorar 3% plus 20% Umsatzsteuer (ges. 3,6%)
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Im Einzelfall werden abhängig von der Immobilie allfällige Anliegerleistungen oder Übernahme von Förderungsdarlehen fällig. Auf solche Zusatzkosten wird explizit im Exposé, respektive beim Beratungsgespräch hingewiesen.
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Für den Verkäufer einer Immobilie des Privatvermögens ist – sofern es keine Befreiung gibt – eine Immobilienertragssteuer auf den Gewinn bei Immobilienverkauf fällig. Man unterscheidet hier zwischen dem Neuvermögen (30% aus Gewinn) und dem Altvermögen (Anschaffung vor dem 31.3.2002), das mit einem effektiven Steuersatz von 4,2% bemessen wird.
NEBENKOSTEN MIETE IN ÖSTERREICH:
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Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif)
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Vergebührung des Mietvertrags (Gewerbeimmobilien). Ausgenommen davon ist die Miete von Wohnräumen (gebührenfrei)
Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsmiete! Wohnungssuchende müssen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen nur dann die Maklergebühr (Provision) bezahlen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. In der Praxis ist das selten der Fall. In der Regel wird der Auftrag von der Vermieterin/dem Vermieter erteilt, die/der dann auch die Provision übernehmen müssen.
Weitere Informationen und Paketangebote für Vermieter können gerne in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden.
NEBENKOSTEN BEI GESCHÄFTSRÄUMEN:
Vermieter | Mieter | |
Weniger als 2 Jahre | 3BMM | 1BMM |
2-3 Jahre | 3BMM | 2BMM |
Mehr als 3 Jahre bzw. unbefristet |
3BMM | 3BMM |
Kontaktieren Sie uns, damit wir noch heute für Sie aktiv werden können.
Engl Realitäten GmbH
Thomas Engl
behördlich konzessionierter Immobilienmakler
+43 660 877 77 61
office@engl-realitaeten.at
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf gilt ab 1. April /Quelle der Standard
Es gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026
Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.
Die Belebung der Baukonjunktur wird konkret.
APA/GEORG HOCHMUTH
Hauptwohnsitz ist Pflicht
Die Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.
Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.
Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026
Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.